Die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft empfiehlt eine erste kieferorthopädische Abklärung ab dem 7. Lebensjahr. In diesem Alter sind die ersten bleibenden Zähne da und mögliche Fehlstellungen können frühzeitig erkannt werden.
Welche Warnsignale sollten Eltern kennen? Achten Sie auf: Daumenlutschen nach dem 4. Lebensjahr, Mundatmung, frühzeitiger Verlust von Milchzähnen, Engstand oder grosse Lücken, Kreuzbiss (untere Zähne beissen über die oberen) und Schwierigkeiten beim Kauen.
Die Erstberatung bei Zahnspange Zürich ist kostenlos und unverbindlich. Wir erstellen einen digitalen 3D-Scan, analysieren die Kieferentwicklung und besprechen, ob und wann eine Behandlung sinnvoll ist. Nicht jede Fehlstellung muss sofort behandelt werden – manchmal ist kontrolliertes Abwarten die beste Strategie.
Frühbehandlung vs. Hauptbehandlung: Eine Frühbehandlung (Phase 1) erfolgt im Alter von 7–9 Jahren bei schwerwiegenden Fehlstellungen wie Kreuzbiss. Die Hauptbehandlung (Phase 2) beginnt meist mit 11–13 Jahren, wenn die bleibenden Zähne durchgebrochen sind.
Kosten für Kinder: Feste Zahnspangen beginnen ab CHF 2'950. Für schwere Kieferanomalien übernimmt die IV die Kosten. Wir beraten Sie gerne zu Versicherungsleistungen und Ratenzahlungsmöglichkeiten.
