Frühbehandlung – Kieferorthopädie im Kindesalter
von Dr. Philipp Meyer, Fachzahnarzt für Kieferorthopädie · 10+ Jahre Erfahrung
Kurz erklärt
Die kieferorthopädische Frühbehandlung (Interzeptive Kieferorthopädie) bezeichnet Behandlungsmassnahmen im Milchgebiss oder frühen Wechselgebiss, typischerweise im Alter von 6–9 Jahren.
Was ist Frühbehandlung?
Die kieferorthopädische Frühbehandlung (Interzeptive Kieferorthopädie) bezeichnet Behandlungsmassnahmen im Milchgebiss oder frühen Wechselgebiss, typischerweise im Alter von 6–9 Jahren.
Ziel der Frühbehandlung ist es, ungünstige Wachstumstendenzen frühzeitig zu korrigieren, bevor sie sich verschlimmern. Indikationen sind Kreuzbiss, starker Überbiss, Unterbiss, Platzmangel und schädliche Habits (Daumenlutschen, Zungenpressen).
Nicht jede Zahnfehlstellung erfordert eine Frühbehandlung. Die Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie empfiehlt eine erste Untersuchung beim Kieferorthopäden im Alter von 6–7 Jahren.
Relevanz für Patientinnen und Patienten in Zürich
In Zürich wird diese Behandlung von spezialisierten Kieferorthopäden wie Dr. Philipp Meyer durchgeführt. Die Praxis an der Talstrasse 80 bietet eine kostenlose Erstberatung, bei der Diagnostik, Kosten und individuelle Behandlungsplanung besprochen werden.
Die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen unterscheiden sich in der Schweiz von Deutschland und Österreich: Die obligatorische Krankenversicherung (OKP/KVG) übernimmt die Kosten nur bei schweren Geburtsgebrechen. Für alle anderen Fälle empfiehlt sich eine Zahnzusatzversicherung, die idealerweise vor Behandlungsbeginn abgeschlossen wird.