Kieferorthopädische Geburtsgebrechen – IV-Nummern und Klassifizierung
von Dr. Philipp Meyer, Fachzahnarzt für Kieferorthopädie · 10+ Jahre Erfahrung
Kurz erklärt
In der Schweiz übernimmt die Invalidenversicherung (IV) die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen, wenn ein anerkanntes Geburtsgebrechen gemäss der Verordnung über Geburtsgebrechen (GgV) vorliegt. Die wichtigsten kieferorthopädisch relevanten Geburtsgebrechen und ihre GgV-Nummern sind:
Was ist Geburtsgebrechen (Kieferorthopädie)?
In der Schweiz übernimmt die Invalidenversicherung (IV) die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen, wenn ein anerkanntes Geburtsgebrechen gemäss der Verordnung über Geburtsgebrechen (GgV) vorliegt. Die wichtigsten kieferorthopädisch relevanten Geburtsgebrechen und ihre GgV-Nummern sind:
GgV Nr. 208 – Dysgnathien (angeborene schwere Kieferfehlstellungen): Dies ist die häufigste IV-relevante Diagnose in der Kieferorthopädie. Voraussetzung ist, dass die Dysgnathie «einseitig oder beidseitig eine ganze Prämolarenbreite» beträgt (Angle-Klasse II oder III mit mindestens einer halben Prämolarenbreite Abweichung). Dazu gehören schwere Überbisse (Klasse II), schwere Unterbisse/Progenie (Klasse III) und ausgeprägte offene Bisse.
GgV Nr. 209 – Lippen-, Kiefer- und Gaumenspalten (LKG-Spalten): Alle Formen von Spaltbildungen im Gesichtsbereich, inklusive isolierte Lippenspalte, Gaumenspalte und kombinierte Lippen-Kiefer-Gaumenspalte. Die IV übernimmt die gesamte interdisziplinäre Behandlung inklusive Kieferorthopädie, Chirurgie und Logopädie.
GgV Nr. 210 – Angeborene Fehlbildungen der Zähne (Zahnanomalien): Darunter fallen Nichtanlagen von Zähnen (Hypodontie/Oligodontie – wenn 2 oder mehr bleibende Zähne nicht angelegt sind, ohne Weisheitszähne), Überzahl von Zähnen (Hyperdontie), sowie schwere Formanomalien der Zähne (z.B. Zapfenzähne, Doppelzähne).
GgV Nr. 211 – Angeborene Zysten und Tumoren: Zysten und gutartige Tumoren im Kiefer- und Gesichtsbereich, die eine kieferorthopädische Mitbehandlung erfordern. GgV Nr. 212 – Pierre-Robin-Sequenz und weitere kraniofaziale Syndrome: Syndrome wie Treacher-Collins, Crouzon, Apert und andere Fehlbildungssyndrome mit kieferorthopädischer Relevanz.
Weitere relevante GgV-Nummern: Nr. 213 (Kraniosynostosen), Nr. 214 (Hemifaziale Mikrosomie / Goldenhar-Syndrom), Nr. 215 (Angeborene Störungen des Knochenstoffwechsels mit Auswirkung auf den Kiefer). Bei all diesen Diagnosen ist eine frühzeitige Anmeldung bei der IV-Stelle (in Zürich: SVA Zürich) vor Behandlungsbeginn zwingend erforderlich.
Relevanz für Patientinnen und Patienten in Zürich
Das Schweizer Versicherungssystem unterscheidet sich grundlegend von den Nachbarländern: Die obligatorische Grundversicherung (OKP/KVG) deckt kieferorthopädische Leistungen nur bei schweren Geburtsgebrechen (gemäss Art. 13 KVG). Für alle anderen Behandlungen ist eine private Zahnzusatzversicherung erforderlich.
In Zürich und im Kanton Zürich empfehlen wir, Zahnzusatzversicherungen möglichst früh abzuschliessen – idealerweise im Vorschulalter. Bei Zahnspange Zürich beraten wir Sie transparent zu Kosten und Finanzierungsoptionen, inklusive flexibler Ratenzahlung ab CHF 150/Monat.