KVG – Das Schweizer Krankenversicherungsgesetz und Zahnmedizin
von Dr. Philipp Meyer, Fachzahnarzt für Kieferorthopädie · 10+ Jahre Erfahrung
Kurz erklärt
Das KVG (Bundesgesetz über die Krankenversicherung) bildet die rechtliche Grundlage für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) in der Schweiz. Es regelt, welche medizinischen Leistungen von der Grundversicherung gedeckt werden.
Was ist KVG (Krankenversicherungsgesetz)?
Das KVG (Bundesgesetz über die Krankenversicherung) bildet die rechtliche Grundlage für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) in der Schweiz. Es regelt, welche medizinischen Leistungen von der Grundversicherung gedeckt werden.
Gemäss Art. 31 KVG übernimmt die Grundversicherung zahnärztliche Behandlungen nur, wenn sie durch eine schwere, nicht vermeidbare Erkrankung des Kausystems verursacht werden, durch eine schwere Allgemeinerkrankung oder deren Behandlung bedingt sind, oder zur Behandlung einer schweren Allgemeinerkrankung notwendig sind.
Kieferorthopädische Behandlungen fallen in der Regel nicht unter diese Ausnahmen. Die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) konkretisiert, welche zahnärztlichen Leistungen im Einzelfall gedeckt sind. Für die meisten KFO-Behandlungen ist daher eine Zahnzusatzversicherung oder die IV-Kostenübernahme bei Geburtsgebrechen relevant.
Relevanz für Patientinnen und Patienten in Zürich
Das Schweizer Versicherungssystem unterscheidet sich grundlegend von den Nachbarländern: Die obligatorische Grundversicherung (OKP/KVG) deckt kieferorthopädische Leistungen nur bei schweren Geburtsgebrechen (gemäss Art. 13 KVG). Für alle anderen Behandlungen ist eine private Zahnzusatzversicherung erforderlich.
In Zürich und im Kanton Zürich empfehlen wir, Zahnzusatzversicherungen möglichst früh abzuschliessen – idealerweise im Vorschulalter. Bei Zahnspange Zürich beraten wir Sie transparent zu Kosten und Finanzierungsoptionen, inklusive flexibler Ratenzahlung ab CHF 150/Monat.