OKP – Obligatorische Krankenpflegeversicherung und Kieferorthopädie
von Dr. Philipp Meyer, Fachzahnarzt für Kieferorthopädie · 10+ Jahre Erfahrung
Kurz erklärt
Die OKP (Obligatorische Krankenpflegeversicherung) ist die gesetzliche Grundversicherung in der Schweiz gemäss dem Krankenversicherungsgesetz (KVG). Jede in der Schweiz wohnhafte Person ist verpflichtet, eine OKP abzuschliessen.
Was ist OKP (Obligatorische Krankenpflegeversicherung)?
Die OKP (Obligatorische Krankenpflegeversicherung) ist die gesetzliche Grundversicherung in der Schweiz gemäss dem Krankenversicherungsgesetz (KVG). Jede in der Schweiz wohnhafte Person ist verpflichtet, eine OKP abzuschliessen.
Im Bereich der Kieferorthopädie übernimmt die OKP grundsätzlich keine Kosten. Zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlungen sind von der Grundversicherung ausgeschlossen – mit einer wichtigen Ausnahme: Wenn die Zahnfehlstellung durch ein anerkanntes Geburtsgebrechen gemäss der Geburtsgebrechenliste (GgV) verursacht wird, übernimmt die Invalidenversicherung (IV) die Kosten.
Für alle anderen kieferorthopädischen Behandlungen – also die grosse Mehrheit – müssen die Kosten privat getragen werden. Deshalb empfiehlt sich der frühzeitige Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung, idealerweise bevor eine Fehlstellung diagnostiziert wird.
Relevanz für Patientinnen und Patienten in Zürich
Das Schweizer Versicherungssystem unterscheidet sich grundlegend von den Nachbarländern: Die obligatorische Grundversicherung (OKP/KVG) deckt kieferorthopädische Leistungen nur bei schweren Geburtsgebrechen (gemäss Art. 13 KVG). Für alle anderen Behandlungen ist eine private Zahnzusatzversicherung erforderlich.
In Zürich und im Kanton Zürich empfehlen wir, Zahnzusatzversicherungen möglichst früh abzuschliessen – idealerweise im Vorschulalter. Bei Zahnspange Zürich beraten wir Sie transparent zu Kosten und Finanzierungsoptionen, inklusive flexibler Ratenzahlung ab CHF 150/Monat.